AGB

  1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages zwischen BRAUBURGER CON.SULTING (nachfolgend AN genannt) und den jeweiligen Geschäftspartnern (nachfolgend auch Kunde/Auftraggeber genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, soweit sie von der AN schriftlich anerkannt sind.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der auf den AGB gründenden Verträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

  1. Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung

2.1 Der Umfang der jeweiligen Beauftragung der AN wird vertraglich vereinbart.

2.2 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot der AN, in dem die vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgehalten werden, sowie die aktuelle Preisliste.

2.3 Der Kunde bestätigt die Auftragserteilung schriftlich per Brief oder E-Mail. Mündliche Auftragserteilungen werden durch die AN dem Kunden schriftlich bestätigt. Der Auftrag ist bindend, sofern der Bestätigung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen widersprochen wird.

2.4. Verträge über dauerhafte Beratungs- oder Umsetzungsdienstleistungen werden vorbehaltlich anderweitiger Angaben im Vertragswerk auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monat en zum Ablauf eines Monats gekündigt werden. Hierfür ist eine Mitteilung in Textform nötig.

2.5. Auftraggeber und AN haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

2.6. Auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

  1. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Die von der AN zu erbringenden Leistungen sowie die Ziele der Arbeit werden im schriftlichen Angebot bzw. im Vertrag festgehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

3.2 Kunde und AN arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich unverzüglich gegenseitig bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen. Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die Aufgaben aus dem Vertragsverhältnis verantwortlich wahrnehmen.

3.3 Kunde und AN sind sich einig darin, dass die AN ihre Leistungen nur dann ordnungsgemäß erbringen kann, wenn der Kunde die AN im notwendigen Umfang unterstützt. Insofern wird der Kunde die AN mit allen zur Verfügung stehenden Informationen versehen, die zur Bearbeitung des Auftrags und zur Zielerreichung erforderlich sind. Der Kunde trägt den Aufwand, falls Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der AN wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Materialien und notwendige Daten (Bild, Text, Ton o.ä.) stellt der Kunde der AN umgehend und in einem gängigen, umgehend verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde dafür die Kosten.

3.5 Der Kunde stellt sicher, dass die AN die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält, insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Kennzeichnungsrechte, Jugendschutz- und Presserecht sowie das „Recht am eigenen Bild“. Er versichert, dass diese Vorlagen nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Die AN haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.

  1. Beauftragung Dritter

4.1 Die AN ist berechtigt, beauftragte Leistungen an Dritte zu übertragen. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Falle aber immer im Einverständnis mit dem Kunden. Die Frage, an wen die Rechnungstellung des beauftragten Dienstleisters erfolgt, ist individuell abzuklären.

4.2 Sofern die AN die beauftragte Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die AN diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

5.1 Kunde und AN wahren Vertraulichkeit über den Inhalt des abgeschlossenen Vertrages sowie über Erkenntnisse, die sie während der Realisation des Vertrages gewonnen haben.

5.2 AN verpflichtet sich, alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsvorgänge des Kunden vertraulich behandeln und steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen vereinbart wird. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung hat gegenüber dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit Vorrang.

5.3 Schriftstücke, die in besonderer Weise der Vertraulichkeit oder Geheimhaltung unterliegen und/oder die nach Auftragserfüllung zurückgesandt werden sollen, kennzeichnet der Kunde ausdrücklich.

5.4 Die AN ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsverhältnisses selbst oder durch dritte Personen, die sie zur Erfüllung von Dienstleistungen heranzieht, zu verarbeiten.

5.5 Für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, kann die AN keine Haftung übernehmen.

  1. Termine und Abnahmen

6.1 Kunde und AN legen Termine und Fristen möglichst schriftlich fest.

6.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Aussperrung, behördliche Anordnung, Störungen der Telekommunikation, Lockdowns etc.) oder aufgrund von Umständen, die der Kunde zu verantworten hat (z. B. nicht rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungsleistungen), hat die AN nicht zu vertreten. Sie berechtigen die AN, eventuell vereinbarte Termine für die Leistungserbringung um die Dauer der Verzögerung zu verschieben. Die AN teilt dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich mit.

6.3 Texte, Entwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse legt die AN dem Kunden zur schriftlichen Freigabe bzw. zur Korrektur und Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor. Endfassungen werden vom Kunden grundsätzlich schriftlich freigegeben. Unterbleibt die Freigabe oder die Anzeige von Korrekturwünschen innerhalb der verabredeten Frist, gilt der Entwurf nach Ablauf der Frist als genehmigt.

  1. Honorar

7.1 Der Rechnung werden Stundennachweise beigefügt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden.

7.2 Für Eigen- oder Fremdleistungen, die über das vereinbarte Auftragsvolumen hinausgehen, erstellt die AN vor Durchführung der Leistung einen Kostenvoranschlag. Dieser wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt.

7.3 Überschreitungen werden dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme angezeigt.

7.4 Reisekosten und Spesen werden ausgewiesen und extra berechnet.

7.5 Auslagen und Fremdkosten für Herstellungsarbeiten, wie z. B. Kosten für Lithografie und Repro, Druck oder Versand, Saalmieten oder spezielle Versicherungen, werden an den Kunden weiterberechnet; es sei denn, der Kunde übernimmt die Kosten direkt.

7.6 Für alle beauftragten und durchgeführten Arbeiten gebührt der AN eine angemessene Vergütung. Sind Arbeitsschritte fertiggestellt, wird das Honorar zu 100 Prozent fällig; wird die Arbeit vor Fertigstellung abgebrochen (siehe Punkt 2, Laufzeit und Kündigung), wird der geleistete  Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

  1. Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AN.

8.3 AN ist berechtigt, nach Leistungsabschnitten abzurechnen bzw. bei längerfristigen Projekten monatliche Teilrechnungen zu stellen. Auslagen, z.B. für Fremdkosten oder Lizenzgebühren, können innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung in Rechnung gestellt werden.

8.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Auftragsvergaben im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und verantwortlich. AN übernimmt im Fall der Beauftragung Dritter ggf. stellvertretend für den Kunden die gesetzlich vorgeschriebene Abführung der Künstlersozialabgabe (KSA) und berechnet sie dann grundsätzlich an den Kunden weiter. Die KSA wird dem Kunden auch bei pauschal angebotenen Leistungen in Rechnung gestellt, ohne dass sie ausdrücklich Gegenstand des Angebots sein muss.

8.6 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden kann die AN sämtliche (auch im Rahmen anderer mit diesem Kunden abgeschlossenen Verträge) erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort in Rechnung stellen. Der Kunde trägt alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände (z. B. Inkassokosten).

8.7 Mit Zahlung von Rechnungen der AN gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Begleichung der Rechnungen von Dritten, die von der AN zur Umsetzung des Auftrages beauftragt worden sind.

8.8 Einwendungen gegen Rechnungen der AN sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

  1. Eigentumsrecht und Urheberschutz

9.1 Mit vollständiger Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt die AN das einfache Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Erbringt die AN Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von Teilen daraus auf eine Verwendung im Internet beschränkt.

9.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

9.5 Alle für die Arbeit genutzten Verteiler sind grundsätzlich Eigentum der AN. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Auf Wunsch kann dem Kunden das Inhaltsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.

  1. Entwürfe, Daten und Unterlagen

10.1 Entwürfe und Arbeitsdateien bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von AN oder des beauftragten Dienstleisters.

10.2 Originale sind, sofern der Kunde sie nicht mehr zwingend für die Ausübung von Nutzungsrechten benötigt und/oder nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, unbeschädigt an die AN zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.

10.3 Hat die AN oder der beauftragte Dienstleister dem Kunden Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorherigen Zustimmung verändert werden.

10.4 Daten, die mit Lizenzrechten belegt sind (z. B. Schriften), oder Programme, die zur Auftragsherstellung benötigt werden, können von AN nicht weiter lizenziert werden.

10.5 Vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen werden von AN oder dem beauftragten Dienstleister nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückgesendet. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.

10.6 Von der AN oder durch von ihr beauftragte Dritte erstellte Arbeitsunterlagen und Druckvorlagen bewahrt die AN bis sechs Monaten nach Auftragserfüllung bzw. Vertragsende kostenlos auf. Danach ist sie berechtigt, diese ohne Mitteilungserfordernis zu vernichten, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht anderes bestimmen.

  1. Gewährleistung und Haftung

11.1 AN verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die AN die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

11.2 Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur im Rahmen der Eigenleistung der AN gewährleistet werden, soweit ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter abhängt (Journalisten, Medien, Autoren, Veranstalter etc.).

11.3 Mangelhafte Leistungen der AN in Bezug auf Texte, Entwürfe und Konzepte sind unverzüglich geltend zu machen. Sind die Beanstandungen begründet, hat die AN das Recht auf zweimalige Nachbesserung, wobei der Kunde alle zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, steht dem Auftraggeber Minderung oder Wandlung des Vertrages zu.

11.4 Mit der schriftlichen Freigabe von Texten, Entwürfen und Ausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für freigegebene Entwürfe und Projekte entfällt jede Haftung der Agentur.

11.5 Die AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für ihre Verrichtungsgehilfen. Die Haftung ist auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

11.6 Kunde und AN sind sich einig darüber, dass die AN keine Haftung übernehmen kann für Art und Weise sowie den Umfang der öffentlichen Reaktion auf vereinbarte Beratungs- und Kommunikationsmaßnahmen. Eine Haftung für einen bestimmten Erfolg ist damit ausgeschlossen.

11.7 AN haftet nicht für den Inhalt von Daten, die durch Bereitstellung von Diensten der AN respektive der jeweils beauftragten Dienstleister dem Kunden und/oder der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die AN haftet dem Kunden nicht für Handlungen Dritter im Netzbereich und übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die diese dem Kunden im Zuge des Netzwerkbetriebes oder dessen Ausfall zufügen.

11.8 Die AN haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

  1. Wettbewerbsklausel

12.1. AN verpflichtet sich, den Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten des Kunden.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2 Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

13.3. Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze. Erfüllungsort und Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das am Sitz der AN zuständige Gericht.